top of page

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​

  1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem          Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.      

  2. Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden.

  3. Die FAHRSCHULE GOLDIN behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den/die Fahrschüler/in. 

  4. Die Schüler verpflichten sich, in nüchternem Zustand zur Fahrlektion zu erscheinen. Bei Erscheinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird die Fahrlektion abgebrochen und in Rechnung gestellt.

  5. Nicht beanspruchte Fahrstunden werden zurückerstattet. Ausgenommen davon sind Gutscheine.Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.

  6. Die FAHRSCHULE GOLDIN behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

  7. Die FahrschülerInnen verpflichten sich, den Lernfahrausweis während den Fahrlektionen stets mitzubringen. 

  8. Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der FAHRSCHULE GOLDIN umgehend zu melden.

  9. Wird den Fahrschüler/innen der Lernfahrausweis entzogen, so haben sie die FAHRSCHULE GOLDIN unverzüglich zu informieren.

  10. Ordnungsbussen, welche durch Verschulden der FahrschülerInnen entstehen, können den SchülerInnen in Rechnung gestellt werden.

 

bottom of page